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Die unabhängige Juryarbeit
 

PRÄAMBEL

DER DEUTSCHE LICHTDESIGN-PREIS wurde ins Leben gerufen, um auf die zunehmende Bedeutung des Lichtdesigns in der Architektur aufmerksam zu machen. Durch eine besonders hohe Publizität im aktuellen Lichtdesign soll die allgemeine Aufmerksamkeit für gut gestaltetes Licht gesteigert werden.

DER DEUTSCHE LICHTDESIGN-PREIS will die Etablierung des Berufsbildes „Lichtplaner“ stärken und die Ausbildung zukünftiger Lichtgestalter unterstützen. Ein Augenmerk gilt dabei insbesondere den freien Lichtplanern.

UNABHÄNGIGKEIT

Die Unabhängigkeit der Jury genießt oberste Priorität.

Die Jury ist unabhängig von Sponsoren und Einflussnahmen des Veranstalters. Die Sponsoren, deren Beiträge die Finanzierung des DEUTSCHEN LICHTDESIGN-PREIS hauptsächlich decken, haben weder Einsicht in die eingereichten Projekte noch werden sie während der Jurierung über Einzelheiten informiert. Auch der Veranstalter, der die Juryarbeit mit Information und Organisation unterstützt, beeinflusst den Prozess in keiner Weise. Die Chefredaktion ist Teil der Jury, aber in ihrer Juryarbeit nicht weisungsgebunden.

DIE AUFGABEN DER JURY

Die Jury ist die fachliche Autorität des DEUTSCHEN LICHTDESIGN-PREIS. Sie beurteilt die eingereichten Projekte und ordnet diese final den Kategorien zu.

Die Zusammensetzung der Jury wird vom Veranstalter bestimmt. Der Jury gehören erfahrene Personen an, die die Projekte unabhängig und kompetent bewerten können. Die Jurymitglieder setzen sich zusammen aus Hochschullehrern, Vertretern der Fachpresse und Branchen-Verbänden sowie einem Lichtplaner, der jeweils für ein Jahr aus dem Kreis der ausgezeichneten Planer des Vorjahres eingeladen wird.

Die Jury hat das Recht, die eingereichten Projekte in andere Kategorien als die vom Einreicher vorgemerkten einzuordnen oder bei mehreren angegebenen Kategorien die im Wettbewerb betrachtete festzulegen. Außerdem hat sie das Recht, weitere Kategorien zu eröffnen oder Kategorien bei einer mangelnden Anzahl von Einreichungen bzw. nicht ausreichend qualifizierten Einreichungen, zu streichen.

Werden in einer Kategorie nicht ausreichend Projekte eingereicht, können die eingereichten Projekte im Folgejahr ohne weitere Kosten am Wettbewerb teilnehmen. In diesem Fall werden die Teilnehmer informiert. Eine erneute Einreichung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Falls diese Teilnahme nicht gewünscht wird, erhält der Einreicher eine Erstattung der Einreichungsgebühr.

Die Jury kann auch Sonderpreise oder besondere Belobigungen aussprechen.

Die Jurorinnen und Juroren können bei Verhinderung zu den Jurysitzungen einen Stellvertreter benennen.

Die Jurysitzungen werden vom Veranstalter protokolliert.

Die Jury ist aufgefordert, Änderungsvorschläge und Weiterentwicklungen einzubringen, die vom Veranstalter umgesetzt werden können.

BESUCHE VOR ORT

Nach Sichtung in der ersten Jurysitzung werden von der Jury ausgewählte Projekte vor Ort von den Jury-Mitgliedern in Augenschein genommen. Dem einreichenden Lichtplaner oder Architekten kann von den Jurorinnen und Juroren die Möglichkeit eingeräumt werden, sein Projekt – auch unter Einbeziehung weiterer dafür notwendiger Personen – vor Ort persönlich vorzustellen. Die Bestimmung dieses Termins obliegt der Jury: sie ist in der Terminfindung frei.

ENTSCHÄDIGUNG FÜR DIE JURY

Die vom Veranstalter in die Jury eingeladenen Jurorinnen und Juroren erhalten keine Aufwandsentschädigung für die eingesetzte Zeit; die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Reisekosten werden nach Anfall ersetzt. Neben den Reisen zu den einzelnen Projekten wird auch die Teilnahme an der Preisverleihung damit gefasst.

NACHWUCHSPREIS

Unter allen einreichenden Büros wird unter denjenigen, die zum Wettbewerbsstichtag (Einreichungsschluss) noch keine fünf Jahre am Markt tätig sind, ein Nachwuchspreis vergeben. Das Alter des verantwortlichen Planers darf 40 Jahre nicht überschreiten.

Hierzu werden die Einreichungen aller Kategorien der oben genannten Büros betrachtet und der Sieger sowie bis zu zwei Platzierte festgelegt.

Im Zweifel über die Einstufung zum Nachwuchspreis behält sich die Jury eine endgültige Entscheidung vor.

WETTBEWERBSABLAUF – AUFGABENVERTEILUNG

  1. Der Veranstalter lobt den Wettbewerb aus und gibt die Einreichungsfrist bekannt.
  2. Die eingereichten Projekte werden vom Veranstalter auf Vollständigkeit der Unterlagen geprüft und in einer einheitlichen Form für die Jurierung zusammengestellt.
  3. In der ersten Jurysitzung sichten die Jurorinnen und Juroren das eingereichte Material und legen fest, welche Projekte besichtigt werden sollen. Davon ausgenommen sind die Kategorien „Internationales Projekt“ sowie solche Projekte, die aufgrund einer temporären Installation nicht besichtigt werden können (z. B. Messen/Events o. ä.).
  4. Der Veranstalter stimmt mit den Jurorinnen und Juroren die Besuche der ausgewählten Projekte ab und bereitet die Jurybesuche vor (Terminabstimmung etc.)
  5. Zur zweiten Jurysitzung stellen die Jurorinnen und Juroren die besuchten Projekte vor und kommen über die Nominierungen in den einzelnen Kategorien sowie über die auszuzeichnenden Projekte überein. Die Kategorien, in denen keine Besuche stattfinden können (s.o.), werden ebenfalls juriert.
  6. Sollte zur Klärung von Fragen ein zweiter Besuch notwendig werden, kann dieser in der Zeit zwischen zweiter Jurysitzung und Bekanntgabe der Nominierung erfolgen. Die endgültige Abstimmung unter den Jurorinnen und Juroren findet dann auf elektronischem Weg statt.

FACHLICHE GRUNDLAGEN

Zur Beurteilung der Projekte sind die Jurorinnen und Juroren angehalten, ihre Bewertung ausschließlich auf die lichtplanerische Qualität zu richten.

Dazu stehen ihnen die kompletten eingereichten Unterlagen zur Verfügung. Weiterhin wird ein Besuch vor Ort organisiert, bei dem mindestens eine Jurorin/ein Juror die Lichtwirkung im Projekt sieht und ggf. Erfahrungen der Nutzer oder weiterer Beteiligter in Erfahrung bringt.

Bei der Bewertung sollen folgende interaktive Aspekte in ihrem Kontext betrachtet werden. Die Aspekte werden jeweils auf die einzelnen Kategorien angepasst – die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Lichtdesign/Licht und Architektur

  • Wie ist das Zusammenspiel zwischen dem Licht und der architektonischen Umgebung (Tag- und Nachtwirkung)?
  • Wie trägt der Lichtentwurf zur Identitätsbildung des Projektes und seiner Bedeutung bei?
  • Repräsentiert das Projekt eine zukunftsweisende/außergewöhnliche Lichtlösung?
  • Wie unterstützt das Lichtdesign die Bedürfnisse und Aktivitäten der Nutzer?
  • Gibt es Aspekte für das Zusammenspiel von Tageslicht und Kunstlicht?

Technik

  • Welche besonderen Aspekte in Bezug auf Wartung und Langlebigkeit /Qualitätssicherung der Beleuchtungsanlage sind vorhanden?
  • Wie ist das Steuerungskonzept auf die Lichtplanung abgestimmt und die Bedienung der Beleuchtung gelöst?
  • Welche konkreten Maßnahmen wurden zum effizienten Energieeinsatz getroffen?
  • Welchen Anschlusswert (W pro qm) oder welche Gesamtleistung hat die Beleuchtungsanlage?
  • Werden in dem Projekt weitere Aspekte berücksichtigt, die bislang nicht hier abgefragt werden?

LICHTDESIGNER DES JAHRES

Die Auszeichnung „Lichtdesigner des Jahres“ wird nach einem Punktesystem festgelegt.

Aus den eingereichten Projekten erhalten:

  • Preisgekrönte Projekte (= Gewinner): 4 Punkte
  • Nominierte Projekte: 2 Punkte
  • Zur Besichtigung ausgewählte Projekte: 1 Punkt

Der Lichtdesigner/Architekt oder das Büro mit der höchsten Punktzahl erhält die Auszeichnung. Bei Punktgleichstand zählt die Anzahl der gewonnen Punkte in der jeweils höherwertigen Kategorie (Bsp.: 2 x Gewinner ist höherwertig als einmal Gewinner + 2 x nominiert)

(Stand: Juni 2024)